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Glossar zum Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) – Fokus Musikindustrie

Barrierefreiheit
Gestaltung von Inhalten, Diensten und Produkten so, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Barrierefreiheitsgesetz (BFSG)
Ein europäisches Gesetz, das private Wirtschaftsakteure verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen – insbesondere digitale – barrierefrei bereitzustellen. Für die Musikindustrie betrifft das z. B. Streaming-Plattformen, Ticketshops und Websites von Labels oder Künstler*innen.

European Accessibility Act (EAA)
EU-Richtlinie 2019/882, auf der das BFSG basiert. Ziel ist ein barrierefreier europäischer Binnenmarkt – auch für digitale Musikangebote.

Digitale Barrierefreiheit
Zugänglichkeit von Webseiten, Apps und digitalen Medien – z. B. durch gut lesbare Texte, Audiodeskriptionen, Untertitel oder kompatibles Webdesign.

Streaming-Plattformen
Anbieter wie Spotify, Apple Music oder Deezer müssen laut BFSG ihre Benutzeroberflächen barrierefrei gestalten. Dazu gehören z. B. eine nutzbare Navigation per Tastatur oder barrierefreie Player-Steuerung.

Musikvideos (barrierefrei)
Barrierefreie Musikvideos enthalten z. B. Untertitel für Hörgeschädigte, Audiodeskriptionen oder visuelle Hinweise auf Songinhalte.

Songtexte (zugänglich)
Bereitgestellte Texte sollten gut lesbar, kontrastreich und screenreader-kompatibel sein. Interaktive Lyrik-Anzeige kann ein barrierefreies Feature sein.

Online-Ticketverkauf
Ticketshops für Konzerte müssen barrierefrei zugänglich sein – z. B. durch screenreader-taugliche Formulare, Tastaturbedienbarkeit und klare Bestellprozesse.

Musiksoftware / DAWs
Digitale Audio Workstations (wie Ableton, Logic, Cubase) fallen unter das BFSG, wenn sie breiten Nutzer*innenkreisen angeboten werden. Entwickler müssen auf Kompatibilität mit Hilfstechnologien achten.

Barrierefreie Veranstaltungswebsites
Event-Plattformen und Konzertseiten müssen laut BFSG barrierefrei gestaltet sein. Inhalte wie Anfahrtsbeschreibungen, Zeitpläne und Künstlerinfos sollten für alle zugänglich sein.

Audiodeskription
Zusätzliche Tonspur, die das Geschehen in einem Musikvideo oder Konzert beschreibt – z. B. Gestik, Bühnenbild oder emotionale Atmosphäre.

Untertitel / Transkription
Wichtige Maßnahme für barrierefreie Inhalte. Bei Konzerten oder Musikvideos helfen sie hörgeschädigten Personen, Inhalte vollständig zu erfassen.

Leichte Sprache
Einfache sprachliche Formulierung komplexer Inhalte. Besonders hilfreich bei Veranstaltungsinformationen, AGB oder Anleitungen für Musiksoftware.

Hilfsmittelkompatibilität
Digitale Angebote in der Musikindustrie müssen mit Screenreadern, Braillezeilen oder Sprachsteuerungen funktionieren, um den Anforderungen des BFSG zu genügen.gen werden.